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Gemeinschaftsfonds "Zukunftswege Ost" - Schnell, unkompliziert und ohne Eigenmittel

Anträge, die bis zum 15. November eingereicht werden, fließen in die aktuelle Förderrunde ein und werden im Dezember geprüft.

Antrag auf Mikroförderung beim Gemeinschaftsfonds "Zukunftswege Ost" stellen. Schnell, unkompliziert und ohne Eigenmittel.

Antragsberechtigt sind Vereine, Organisationen und Initiativen aus Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, die über einen gültigen Freistellungsbescheid verfügen. Initiativen ohne eigene Rechtsform können durch lokale, gemeinnützige Vereine unterstützt und somit gefördert werden. Das zivilgesellschaftliche Engagement der Antragsteller*innen für die Gleichwertigkeit aller Menschen und demokratische Grundwerte ist Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln aus dem Fonds. Parteipolitische Aktivitäten sind von der Förderung ausgeschlossen. Organisationen mit Sitz in Berlin sind nicht antragsberechtigt.

Alle Infos zum Fonds: Start - Zukunftswege Ost (zukunftswege-ost.de)

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