Aktuelles

UPJ Pro-bono-Rechtsberatung

UPJ vermittelt Pro-bono-Engagement von Anwälten und Kanzleien an gemeinnützige Organisationen, die die finanziellen Mittel für eine Rechtsberatung nicht aufbringen können.

Die konkreten und zeitlich begrenzten Beratungsmandate werden von den Kanzleien unentgeltlich übernommen.

Informationen für Non-Profit-Organisationen

Die UPJ Pro Bono Rechtsberatung richtet sich mit ihrem Vermittlungsangebot an Non-Profit-Organisationen, die in Deutschland tätig sind oder dies anstreben und nicht in der Lage sind, finanzielle Mittel für die Rechtsberatung aufzuwenden. Rechtsfragen von Privatpersonen und kurzfristige Anfragen können nicht vermittelt werden.

UPJ vermittelt u.a. in folgenden Rechtsbereichen

  • Steuer- und Gemeinnützigkeitsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Versicherung, Haftung
  • Zuwendungs- und Vergaberecht
  • Vertragsrecht
  • Datenschutzrecht
  • Marken- und Kennzeichenrecht
  • Urheber- und Persönlichkeitsrecht
  • Ausgründung, Fusion, Social Franchising
  • Weitere Rechtsfragen

So funktioniert’s

Auch eine Pro-bono-Unterstützung benötigt Ihre Mitwirkung. Dafür sollten Sie eine Ansprechperson mit entsprechenden zeitlichen Ressourcen für die Bearbeitung von Rückfragen bzw. die Umsetzung der Rechtsberatungsergebnisse zur Verfügung stellen. Ihr Vorstand oder Ihre Geschäftsführung sollten der Pro-bono-Rechtsberatung zustimmen. Das gewünschte Ergebnis sollte von Ihnen direkt genutzt werden. Sozialunternehmen bittet UPJ um einen Nachweis einer bindenden Verpflichtung, Überschüsse nicht privat zu entnehmen und zur Förderung der ideellen Aktivitäten einzusetzen. UPJ prüft diese Punkte und bereitet Ihre Pro-bono-Anfrage für die Vermittlung an Kanzleien entsprechend auf. Dieser Prozess nimmt ca. sechs Wochen in Anspruch.

Kontakt

UPJ e.V., Brunnenstraße 181, 10119 Berlin
www.upj.de

 

 

 

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