Stiften & Spenden

Spendenkonto

Allgemeines Spendenkonto der Bürgerstiftung Weimar
IBAN: DE63 8205 1000 0100 0060 00
BIC: HELADEF1WEM
Sparkasse Mittelthüringen

Für zweckgebundene Spenden bitte Zusatzinformation in den Verwendungszweck eintragen.

Stifter werden - Sie haben mehrere Möglichkeiten

... durch Zustiftung

Jeder kann Stifterin oder Stifter werden, egal mit welchem Betrag.

Ob Sie 100 Euro oder mehr stiften, mit jedem Betrag gestalten Sie Ihr Gemeinwesen mit.

Mit einem Beitrag ab 1.000 Euro haben Sie die Möglichkeit im Stifterforum der Bürgerstiftung drei Jahre die Arbeit der Stiftung mitzubestimmen.

Ab einer Zustiftung von 5.000 Euro sind Sie Ihr Leben lang stimmberechtigtes Mitglied im Stifterforum.

Stiftererklärung
PDF-Datei, 64 KB

... durch Stiftungsfonds

Ab einem Betrag von 20.000 Euro können Sie unter dem Dach der Bürgerstiftung einen eigenen Fonds einrichten, für den Sie den (zu der Bürgerstiftung insgesamt) passenden Zweck selbst bestimmen.

Dies kann, wie im Fall des Kinder- und Jugendfonds, ein Spendenfonds sein oder eine zweckgebundene Zustiftung mit eigenem Namen.

Das hinzu gestiftete Vermögen wird Teil des Gesamtvermögens der Bürgerstiftung Weimar. Der Betrag wird jedoch bei der Rechnungslegung als zweckgebundener Fonds ausgewiesen.

Die Erträge aus dem Fonds werden für den von Ihnen festgelegten Zweck verwendet.

... durch eigene Stiftung

Wenn Sie mit einem kleinen Vermögen eine eigene Sitftung gründen möchten, ohne ein langwieriges Anerkennungsverfahren und ohne die Stiftung selbst verwalten zu müssen, gibt es die Möglichkeit, eine unselbständige Treuhandstiftung unter dem Dach der Bürgerstiftung zu gründen.

Mit einem Betrag ab 30.000 Euro trägt sie einen von Ihnen bestimmten Namen.

Sie bekommt eine von Ihnen bestimmte Satzung und Entscheidungsorgane (Vorstand/Kuratorium), in dem Sie natürlich selbst mitwirken können.

Die Verwaltung der Stiftung übernimmt die Bürgerstiftung Weimar gegen eine vereinbarte Gebühr.

... durch Testament

Beabsichtigen Sie, Ihr Vermögen oder einen Teil Ihres Vermögens als Vermächtnis einem gemeinnützigen Zweck zukommen zu lassen, entscheiden Sie sich für die Bürgerstiftung Weimar.

Mit Ihrem Testament "legen Sie Spuren in die Zukunft" Ihrer Stadt. 

Spuren legen... mit einem Testament 

Erbschaftsflyer der Bürgerstiftung (PDF-Datei, 1,3 MB)

Wenn Sie Interesse an einer dieser Möglichkeiten haben, beraten wir Sie gerne persönlich.

Steuerliche Vorteile - Stiftungen und Steuerrecht

Welche steuerlichen Vorteile es für Stifter gibt, haben wir für Sie in einer ausführlichen Beschreibung zusammengestellt. Wir informieren Sie darin über Abzugsmöglichkeiten, Erbschaftssteuerbefreiung und Buchwertprivileg.
PDF zum Download (Quelle: Einkommenssteuergesetz)

Spenden statt Geschenke

Sie feiern ein Firmen-Jubiläum, einen runden Geburtstag, eine Hochzeit?

Sie sind eigentlich „wunschlos glücklich“? Aber natürlich wollen die Freunde, die Familie, die Gäste etwas Schönes, Sinnvolles schenken.

Mit einer Spende statt Geschenken, kann in vielen gemeinnützigen Bereichen Gutes bewirkt werden. Gutschein- und Umschlag-Wust auf dem Geschenketisch? Es geht schöner und sicherer.

Für eine stilvolle Sammelaktion zum entsprechenden Anlass verleihen wir handgefertigte, abschließbare Spendenboxen.

Am meisten freuen wir uns selbstverständlich, wenn Sie sich für eine Spendenaktion zu Gunsten eines unserer Projekte entscheiden. Wir freuen uns, wenn Sie und Ihre Gäste wissen, dass jeder Cent gut ankommt.

Sammeln Sie am Ehrentag in unsere Spendenbox und überweisen Sie die Spende auf unser Spendenkonto.

Sie erhalten dafür eine Spendenbescheinigung.

Sie bitten in Ihrer Einladung an die Gäste die „Geschenk-Spende“ gleich auf das Konto der Bürgerstiftung zu überweisen.

Sie erhalten nach sechs Wochen eine Liste mit den Namen der SpenderInnen und den Gesamtbetrag der Spenden.

Die Spender können selbst eine Spendenbescheinigung erhalten, wenn uns die vollständige Adresse mitteilen.

Kontakt: Katrin Katzung, Bürgerstiftung Weimar, Tel. 03643-853992, Mobil 0170-8670322 oder Mail